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Schulregeln <<
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Wie alle Bundesländer hat auch Hessen durch die Beschlüsse der KMK die Verpflichtung übernommen, die vorliegenden KMK-Standards zu übernehmen und zu implementieren. Das hessische Konzept besteht aus den neuen Bildungsstandards und ergänzenden inhaltlichen Festlegungen. Es wurde zusammen mit Fachgruppen, bestehend aus erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen und Ausbildungsleiterinnen und -leitern, für alle Fächer der Primarstufe und der Sekundarstufe I in einem einheitlichen Darstellungsformat entwickelt. Der Anspruch des hessischen Konzepts besteht darin, eine konsistente Kompetenzentwicklung aller Lernenden von der Jahrgangsstufe 1 bis hin zum Abschluss der Sekundarstufe I zu sichern. [mehr] Das neue
Kerncurriculum kann von den
Schulen um ein
Schulcurriculum
erweitert werden. Dadurch
nutzen die Schulen den mit dem Kerncurriculum
ermöglichten Spielraum bei der
Unterrichtsgestaltung in der Schule, ohne aber
festgelegte Bildungsstandards und wichtige Beschließt die Schule kein Schulcurriculum, gelten für sie neben dem Kerncurriculum die bisherigen Lehrpläne fort (siehe Verordnung zum Kerncurriculum vom 31. Mai 2011). In diesem Falle legt die Schule fest, wie die Inhalte der Lehrpläne mit den Kompetenzerwartungen der Bildungsstandards im Kerncurriculum verknüpft werden.
Beschließt die Schule ein
Schulcurriculum,
bildet dieses den schulintern verbindlichen
Rahmen für die Arbeit im Unterricht.
Das Kerncurriculum bildet die Grundlage zur Entwicklung des Schulcurriculums. Mit der Entscheidung für ein Schulcurriculum eröffnet sich die Schule einen erweiterten curricularen, pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsraum. Sie kann diesen, um ihre situationsbezogenen, regionalen und schulspezifischen Besonderheiten mit den curricularen Erfordernissen in Passung zu bringen und ihr Profil zu schärfen. [mehr]
Alles verstanden???
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